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Erlöschen der Schulpflicht bei längerem Aufenthalt im Ausland?
Ra 2017/10/0044 vom 29. September 2017
In dieser Entscheidung klärte der VwGH die Frage, ob aufgrund eines Auslandsaufenthaltes zum Zeck eines Schulbesuchs in der Dauer von einem Schuljahr eine in Österreich bestehende Schulpflicht endet. Nach dem Schulpflichtgesetz (SchPflG) dauert die allgemeine Schulpflicht neun Jahre und besteht für alle (auch nicht-österreichische) Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Begibt sich ein Kind, das in Österreich der Schulpflicht unterliegt, ins Ausland, so führt dieser Auslandsaufenthalt nicht von vornherein zum Erlöschen der Schulpflicht in Österreich.
Nach § 13 Abs. 1 SchPflG können schulpflichtige Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen die allgemeine Schulpflicht auch in Schulen im Ausland erfüllen; ein entsprechendes Ansuchen ist vom Landesschulrat grundsätzlich jeweils für ein Schuljahr zu bewilligen. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes lässt aber noch keine abschließende Beurteilung zu, ob dieser den dauernden Aufenthalt in Österreich und damit die Schulpflicht in Österreich beenden lässt.
Für das Erlöschen der Schulpflicht ist entscheidend, ob der Auslandsaufenthalt den dauernden Aufenthalt in Österreich nur unterbricht (und letzterer nach dem Auslandsaufenthalt fortgesetzt werden soll), oder ob er ihn beendet, weil auch keine Rückkehrabsicht besteht. Demnach erlischt die Schulpflicht erst dann, wenn weder die körperliche Anwesenheit noch die Absicht zur Rückkehr gegeben ist.