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Entscheidungen eines Verwaltungsgerichtes können mit Revision, die Säumnis eines Verwaltungsgerichtes mit Fristsetzungsantrag bekämpft werden. Wer sich eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder die Verfahrenskosten nicht leisten kann, kann Verfahrenshilfe beantragen.
Häufige Fragen werden unter FAQ beantwortet.
Inhalt
Feststellungsantrag
In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen stellt der Verwaltungsgerichtshof fest, ob ein Bescheid oder eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes rechtswidrig ist.
Ein ordentliches Gericht (z.B. ein Landesgericht) kann in diesen Fällen ein bei ihm anhängiges Verfahren unterbrechen und beim Verwaltungsgerichtshof einen solchen Feststellungsantrag stellen.
Vorgesehen ist eine solche Möglichkeit insbesondere im Amtshaftungsgesetz, BGBl. Nr. 20/1949, sowie im Organhaftpflichtgesetz, BGBl. Nr. 181/1967.
Unter FAQ finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zum
Verfahrensablauf.