Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Neuigkeiten

weitere News

Amtssignatur

Ausfertigungen und Erledigungen des Verwaltungsgerichtshofes werden mit einer elektronischen Signatur versehen.

Der Verwaltungsgerichtshof verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Amtssignatur des VwGH, Bildmarke Amtssignatur des VwGH, Bildmarke


Verifizierung von amtssignierten Schriftstücken:

Die Echtheit signierter elektronischer Dokumente des Verwaltungsgerichtshofes kann jederzeit im Internet unter der Adresse http://www.signaturpruefung.gv.at/ überprüft werden. Dort steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung, wo elektronische Dokumente hochgeladen und die Richtigkeit des Schreibens (Authentizität und Integrität) geprüft werden können. 

Der Verwaltungsgerichtshof bietet Empfängerinnen und Empfängern von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken folgende Möglichkeiten der Echtheitsprüfung: 

  • Postalische Zusendung an die Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofes oder persönliche Abgabe des Schreibens im Servicecenter:

    Verwaltungsgerichtshof
    Geschäftsstelle
    Judenplatz 11
    1010 Wien

  • Zusendung des eingescannten Schriftstückes mittels Telefax an die Rufnummer +43 1 531 11-101508

Der Verwaltungsgerichtshof prüft, ob es sich bei dem Dokument um eine Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung schriftlich mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt vom Verwaltungsgerichtshof und ist inhaltlich unverändert." Im Falle einer negativen Prüfung lautet die Antwort: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte vom Verwaltungsgerichtshof nicht verifiziert werden."