Navigation

-
9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
-
23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH
Inhalt

Anfrage an die Medienstelle
Medienkontakte werden von der Medienstelle wahrgenommen.
Die Medienstelle kann per E-Mail unter medien@vwgh.gv.at bzw. über die untenstehende Kontaktmöglichkeit oder telefonisch unter folgenden Nummern erreicht werden:
- Senatspräsident des VwGH Dr. Nikolaus BACHLER (Leiter der Medienstelle; +43 1 531 11-252)
- Hofrat des VwGH Dr. Peter CHVOSTA (erster Stellvertreter und Bereichssprecher für asyl- und fremdenrechtliche Angelegenheiten; +43 1 531 11-260)
- Hofrätin des VwGH Dr. Eva WIESINGER (zweite Stellvertreterin und Bereichssprecherin für finanzrechtliche Angelegenheiten; +43 1 531 11-239)
Formular zur Anfrage an die Medienstelle
Hinweis: Eingaben
zu Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof können über diese Schnittstelle und per
E-Mail nicht eingebracht werden.