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5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
Elektronische Einbringung
Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen können auch elektronisch beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden.
Soweit Schriftsätze direkt beim Verwaltungsgerichtshof einzubringen sind, stehen folgende Möglichkeiten der elektronischen Einbringung zur Verfügung:
- Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
- Elektronische Zustelldienste
- Elektronische Formblätter
- Telefax
E-Mail ist hingegen keine zulässige Form der elektronischen Einbringung.
Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Steuerberaterinnen, Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sind - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten - dazu verpflichtet, am ERV teilzunehmen. Bringen sie Schriftsätze nicht im ERV ein, haben sie zu bescheinigen, dass die technischen Möglichkeiten zur Teilnahme nicht vorliegen.
Hinweis: Revisionen und Fristsetzungsanträge sind bei jenem Verwaltungsgericht einzubringen, dessen Entscheidung angefochten wird bzw. das mit seiner Entscheidung säumig ist.
Elektronische Formblätter:
- Verfahrenshilfe
beim Verwaltungsgerichtshof - Antrag auf Bewilligung für die Einbringung einer
außerordentlichen Revision / eines Fristsetzungsantrags
- Formular für elektronische Eingaben
Rechtsgrundlagen:
- VwGH-elektronischer-Verkehr-Verordnung, BGBl. II Nr. 360/2014
- 4. Unterabschnitt des II. Abschnittes des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG), BGBl. Nr. 10/1985
Nähere Informationen und Downloads zum ERV:
VwGH-ERV-Schema Version 1.22 vom 17.04.2015
Die aktuelle (produktive) Schnittstellenspezifikation kann unter den Kundmachungen der Justiz / Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) abgerufen werden.
Weitere Vorabinformationen können der Ediktsdatei der Justiz entnommen werden.