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Frage der Zulässigkeit der Versetzung eines Postbeamten

Ra 2017/12/0017 vom 19. Februar 2018

Diese Entscheidung betraf den Fall eines der Österreichischen Post AG zugewiesenen Beamten. Der nunmehrige Revisionswerber wurde unter Hinweis auf eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Österreichischen Post AG und der BAWAG/PSK ohne seine Zustimmung zu einer als "Finanzberatung" bezeichneten Dienststelle auf einen Arbeitsplatz versetzt, an dem er unter anderem als "Fachberater Bank" eingesetzt werden sollte.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen den Versetzungsbescheid erhobene Beschwerde ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung ab. Der VwGH hob nun diese Entscheidung unter anderem wegen Fehlens näherer Feststellungen zu dem dem Revisionswerber zugewiesenen Arbeitsplatz auf. Er führte in diesem Zusammenhang unter anderem aus, dass das Bundesverwaltungsgericht - um die erforderlichen Feststellungen treffen zu können - eine Beweisaufnahme in einer vom Revisionswerber in seiner Beschwerde bereits beantragten mündlichen Verhandlung hätte durchführen müssen.

Download: Volltext der Entscheidung