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Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz von 10% für Kabanenvermietung

Ro 2015/13/0004 vom 21. März 2018

Kabanen sind Hütten bzw. Räume in Sommerbädern, die von Badegästen für mehrere Saisonen gemietet werden, normalerweise auch außerhalb der Öffnungszeiten des Bades zugänglich sind und sich auch zum Übernachten eignen. Strittig wurde, ob die Vermietung der Kabanen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% unterliegt oder dem Normalsteuersatz von 20%.

Im gegenständlichen Fall waren die Kabanen auf in das Erdreich eingelassenen Betonfundamenten aufgesetzt und durch Ver- und Entsorgungsleitungen fest mit dem Boden verbunden. Die 8 Quadratmeter großen Kabanen waren mit einer Schlaf-, Wasch- und Kochgelegenheit ausgestattet, die Wasser- und Energieversorgung war ganzjährig möglich. Auch von Seiten der Baubehörde war die ganzjährige Nutzung gestattet.

Der VwGH beurteilte die Vermietung solcher Kabanen als "Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken" im Sinne des § 10 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz 1994, sodass der ermäßigte Steuersatz von 10% zur Anwendung gelangt.

Download: Volltext der Entscheidung