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Keine Änderung von Identitätsdaten ohne Änderung des zugrundeliegenden Bescheides
Ro 2017/01/0007 bis 0012 vom 24. Mai 2018
Im vorliegenden Fall begehrten die Revisionswerber die Korrektur ihrer Identitätsdaten (nämlich sämtlicher Familiennamen sowie der Geburtsdaten des Erstrevisionswerbers und der Zweitrevisionswerberin) ausschließlich auf den ihnen ausgestellten Karten für subsidiär Schutzberechtigte. Das BVwG wies die Anträge im Säumnisweg mit der Begründung zurück, dass die Karte für subsidiär Schutzberechtigte ausschließlich deklaratorische Funktion habe. Sie diene bloß als Nachweis jener Daten und Rechtspositionen, welche bereits zuvor mit Bescheid zuerkannt und festgestellt worden seien. Eine Änderung der Daten alleine auf der Karte ohne gleichzeitige Änderung der Daten im Bescheid über die Zuerkennung des Status bzw. dem Bescheid über die Aufenthaltsberechtigung sei daher nicht möglich. Das BVwG ließ die ordentliche Revision mit der Begründung fehlender Rechtsprechung des VwGH zur Frage eines gesonderten Erledigungsanspruches auf Berichtigung der Karten für subsidiär Schutzberechtigte ohne vorangegangene bescheidmäßige Berichtigung der Daten zu.
Der VwGH hatte nun die Frage zu klären, ob die Revisionswerber einen solchen Erledigungsanspruch haben.
Er hielt fest, dass Karten für subsidiär Schutzberechtigte gemäß § 52 AsylG 2005 – sowie im Übrigen auch Karten für Asylberechtigte gemäß § 51a AsylG 2005 - ausschließlich deklarativen Charakter haben und allein der Dokumentation der bescheidmäßigen Zuerkennung des jeweiligen Status dienen. Demnach müssen die in der Karte enthaltenen Identitätsdaten, (insbesondere Name, Geschlecht, Geburtsdaten und Staatsangehörigkeit) mit den Identitätsdaten auf deren Grundlage die bescheidmäßige Zuerkennung des Status sowie die jeweilige befristete Aufenthaltsberechtigung erfolgte, übereinstimmen. Ohne die Änderung des dem jeweiligen Status zugrundeliegenden Bescheides und der jeweiligen befristeten Aufenthaltsberechtigung können Identitätsdaten in einer Fallkonstellation wie der vorliegenden auf der Karte alleine nicht berichtigt werden.