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Beibehaltung der Staatsbürgerschaft: besonders berücksichtigungswürdige Gründe

Ra 2018/01/0415 vom 14. Dezember 2018

Nach § 28 Abs. 2 StbG ist Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben wollen (hier: die US-amerikanische Staatsangehörigkeit), die Beibehaltung der (österreichischen) Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn diese erstens durch Abstammung erworben wurde und zweitens in ihrem Privat- und Familienleben ein für die Beibehaltung besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt.

Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung des VwGH dann vor, wenn das Privat- und Familienleben durch die Nichtannahme der fremden Staatsangehörigkeit oder den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft extrem beeinträchtigt wird. Die zu erwartende Beeinträchtigung muss konkret sein und nicht von ungewissen, in der Zukunft zu setzenden Handlungen abhängen.

In der vorliegenden Rechtssache hatte das Verwaltungsgericht die außergewöhnliche Situation des Revisionswerbers (insbesondere aufgrund der festgestellten seltenen genetischen neuromuskulären Erkrankung sowie der daraus resultierenden Angewiesenheit auf die Pflege durch die Ehefrau im Alltag) nicht berücksichtigt. Ausgehend davon stellt der konkret zu befürchtende Verlust der "Green Card" eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens des Revisionswerbers dar, welche im konkreten Fall die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2 StbG erfüllt.

 Der VwGH hob daher das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes auf.

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