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Neuerliche Umweltverträglichkeitsprüfung für die Schigebietserweiterung Hochsonnberg

Ra 2018/03/0066 bis 0068 vom 16. Dezember 2019

Der VwGH hob mit Erkenntnis vom 16. Dezember 2019 die Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichtes (vom 4. April 2018) für die Schigebietserweiterung Hochsonnberg (in Salzburg) auf. Die vom Bundesverwaltungsgericht vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung war in mehreren Punkten mangelhaft. Die artenschutzrechtliche Beurteilung für Raufußhühner wurde etwa nicht nach der maßgebenden Rechtslage vorgenommen, die vom Salzburger Naturschutzgesetz verlangte Abwägung der Naturschutzinteressen gegenüber den Interessen des Tourismus wurde (insbesondere auch betreffend die Berücksichtigung anderer einschlägiger Projekte) nicht dem Gesetz gerecht. Zudem deckte die mündliche Verhandlung nicht alle Verhandlungsthemen vollständig ab.

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