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ORF-G: "Online-Fake-News-Erkennungstool" des ORF war nicht bloß "sendungsbegleitend" 

Ra 2020/03/0146-0147 vom 3. Mai 2021

Im vorliegenden Fall bot der ORF in seinem Online-Angebot zu "Fakt oder Fake" vom September 2017 bis Oktober 2017 ein "Tool" zur automatisierten Erkennung von "Fake News" an. Dieses "Erkennungstool" habe zahlreiche Postings auf sozialen Medien automatisch auf ihre Plausibilität überprüft, indem es diese jeweils mit Farben (grün: plausibel, rot: nicht plausibel) unterlegt habe.

Mit Straferkenntnis der Kommunikationsbehörde Austria wurde dem ORF angelastet, er habe dieses "Erkennungstool" ohne eine Auftragsvorprüfung umgesetzt. Die Behörde ging davon aus, dass mit dem Erkennungstool ein (neues) Online-Angebot bereitgestellt worden sei, das über den gesetzlichen und durch die Angebotskonzepte gesteckten Rahmen des ORF hinausgehe, weshalb eine Auftragsvorprüfung durchzuführen gewesen wäre, um die Auswirkungen des neuen Angebots auf die Wettbewerbssituation zu prüfen.

Eine dagegen erhobene Beschwerde wurde vom Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgericht) abgewiesen.

Dagegen wendete sich die Revision des ORF mit dem Vorbringen, dass es sich bei dem "Erkennungstool" um eine zulässige Sendungsbegleitung (mit Hinweis auf eine ZiB-Magazin-Sendung vom September 2017) handle, welche vom Online-Angebotskonzept des ORF (tv.orf.at) gedeckt sei. Eine Auftragsvorprüfung sei somit nicht erforderlich gewesen.

Der VwGH stellte klar, dass jene Online-Inhalte als sendungsbegleitend (somit ohne Auftragsvorprüfung) zulässig sind, welche eine Verknüpfung zwischen der "Sendungsbegleitung" und entweder der betreffenden "begleiteten" Sendung selbst bzw. damit in Zusammenhang stehender Sendungen aufweisen oder die Sendung weiter erläutern oder vertiefen. Darunter fallen etwa die vollständige Veröffentlichung eines in der Sendung verkürzten Interviews oder von in der Sendung nicht vollständig verwendetem Bildmaterial. Nicht zulässig wäre es hingegen, das Thema einer Sendung bloß als Anlass für eine umfassende und weit über die Sendungsinhalte hinausgehende Berichterstattung zu nehmen.

Im vorliegenden Fall wurden mit dem "Erkennungstool" – in laufender Ergänzung – fremde Medieninhalte (Postings) auf Plausibilität geprüft und in der Folge – ohne direkte redaktionelle Einbindung von Mitarbeitern des ORF – entsprechend (rot oder grün) gekennzeichnet. Dabei konnte dieses "Erkennungstool" auch eigenständig und ohne Abhängigkeit zur ZiB-Magazin-Sendung vom September 2017 verwendet werden und sollte – laut ORF – "Medieninteressierten" und "Journalisten" als "Orientierungshilfe" dienen. Daraus ergibt sich, dass mit dem "Erkennungstool" eine weit über den Informationsgehalt des genannten ZiB-Magazins vom September 2017 hinausgehende Berichterstattung betrieben und das Thema der Sendung nur als Anlass für eine solche Berichterstattung genommen wurde.

Das Verwaltungsgericht ging daher zu Recht davon aus, dass es sich bei dem automatisierten "Erkennungstool" nicht bloß um einen sendungsbegleitenden Inhalt handelte, sodass es vor der Bereitstellung eines solchen "Erkennungstools" einer Auftragsvorprüfung bedurft hätte.

Der VwGH wies die Revision des ORF zurück.

Download: Volltext der Entscheidung