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11.10.2011
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten-und Beherbergungsgewerbes
(Abgabenrecht)
2007/15/0250 u.a. (A 2011/0002 bis 0006) vom 15. September 2011
Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 14. März 2012, V 113/11, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnissen vom 28. Juni 2012, 2012/15/0085, 2012/15/0086, 2012/15/0087 und 2012/15/0088, entschieden.
Der Verwaltungsgerichtshof stellt gemäß Art. 139 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, die §§ 2 bis 6 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten-und Beherbergungsgewerbes, in der Fassung BGBl. II Nr. 227/1999, in der Fassung des BGBl. II Nr. 416/2001 und in der Fassung des BGBl. II Nr. 634/2003, als gesetzwidrig aufzuheben.