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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

10.05.2010 Kanalbenützungsgebührenverordnungen Jois 1991 bis 1993
(Gemeindeabgaben)

2008/17/0199 bis 0201 (A 2010/0008 bis 0010) vom 12. März 2010

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 20. September 2011, V 43 bis 45/10, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 23. Februar 2012, 2011/17/0285 bis 0287, entschieden.

Gemäß Art. 139 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt,

  1. § 2 Abs. 2 ersten Satz der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Jois vom 24. Jänner 1991 über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr, 
  2. § 2 Abs. 2 ersten Satz der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Jois vom 2. März 1992 über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr und
  3. § 2 Abs. 1 ersten Satz der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Jois vom 22. April 1993 über die Einhebung einer Kanalbenützungsgebühr

als gesetzwidrig aufzuheben.