Navigation
Inhalt
08.03.2011
:
Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001
(Sozialrecht)
2010/17/0093 (A 2011/0001) vom 23. Februar 2011
Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Beschluss vom 29. Juni 2011, G 25/11, mit dem Anfechtungsantrag. In der Folge wurde das Verfahren vor dem VwGH wegen Gegenstandslosigkeit der Beschwerde eigenstellt.
Gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit Art. 89 Abs. 2 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt, § 18 Abs. 1 Z 1 des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, in seiner Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben.