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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

13.11.2013 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) 1985, BGBl. Nr. 311/1985 (WV) idF BGBl. I Nr. 135/2009 (Staatsbürgerschaft)

2011/01/0179 (A 2013/0004) vom 19. September 2013

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 26. Februar 2014, G 88/2013-7, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 24. April 2014, 2014/01/0001, entschieden.

Der Verwaltungsgerichtshof stellt gemäß Art. 140 Abs. 1 und Abs. 4 B VG an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, festzustellen, dass das Wort "ehelicher" und die Wortfolge ", b) bei unehelicher Geburt die Mutter" in § 8 Abs. 2 sowie die Wörter "ehelicher" und "uneheliche" in § 8 Abs. 3 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311, verfassungswidrig waren.