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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

06.11.2012 Gewerbeordnung 1994 idF BGBl. I Nr. 82/1997
(Gewerberecht)

2011/04/0135 (A 2012/0019) vom 25. September 2012

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 24. September 2013, G 103/2012-10, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 13. November 2013, 2013/04/0124, entschieden.

Gemäß Art. 140 Abs. 1 iVm Art. 89 Abs. 2 und Art. 135 Abs. 4 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof

  1. der Antrag gestellt, § 365l Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994 (in der Fassung BGBl. I Nr. 82/1997) samt Überschrift als verfassungswidrig aufzuheben;
  2. hilfsweise der Antrag gestellt, den ersten Satz der genannten Bestimmung als verfassungswidrig aufzuheben.