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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

17.10.2013 Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011), LGBl. Nr. 57 (Baurecht Tirol)

2012/06/0216 (A 2013/0003) vom 27. August 2013

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 25. November 2013, G 80/2013-12, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 30. September 2015, 2014/06/0001, entschieden.

Gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt,
in § 6 Abs. 6 dritter Satz zweiter Halbsatz der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO 2011), LGBl. Nr. 57, das Wort "solchen" als verfassungswidrig aufzuheben.