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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

14.11.2013 Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), idF BGBl. I Nr. 130/2003 (Dienstrecht)

2012/12/0107 (A 2013/0006) vom 14. Oktober 2013

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 4. Dezember 2013,
G 67/2013-8 u.a.
, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 30. April 2014, 2014/12/0001, entschieden.

Gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt, § 5 Abs. 4 Z. 2 des Bundesgesetzes vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 PG 1965), BGBl. Nr. 340, in der Fassung dieser Ziffer nach der 2. Dienstrechts Novelle 2003, BGBl. I Nr. 130, als verfassungswidrig aufzuheben;

in eventu:
festzustellen, dass § 5 Abs. 4 Z. 2 des Bundesgesetzes vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 PG 1965), BGBl. Nr. 340, in der Fassung dieses Paragraphen nach dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, verfassungswidrig war;

in eventu:
§ 5 Abs. 4 Z. 2 des Bundesgesetzes vom 18. November 1965 über die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen (Pensionsgesetz 1965 PG 1965), BGBl. Nr. 340, in der Fassung dieses Paragraphen nach dem Budgetbegleitgesetz 2011 als verfassungswidrig aufzuheben.

Hinweis:
Die Begründung des Beschlusses vom 14. Oktober 2013, 2013/12/0173 (A 2013/0007), ist im Wesentlichen gleichlautend.