Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Information
Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

07.10.2015 Aberkennung des Status der oder des subsidiär Schutzberechtigten (Asylrecht)

Ra 2015/20/0047 (A 2015/0002) vom 22. September 2015

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 8. März 2016, G440/2015-14 u.a., mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Beschluss vom 24. Mai 2016, Ra 2015/20/0047-12, entschieden.

Der VwGH beantragte beim VfGH die Aufhebung des § 9 Abs. 2 Z 3 des Asylgesetzes (BGBl. I Nr. 100/2005, in der Fassung BGBl. I Nr. 122/2009). Diese Bestimmung sieht vor, dass der Status der oder des subsidiär Schutzberechtigten abzuerkennen ist, wenn eine rechtskräftige Verurteilung eines inländischen Gerichtes wegen eines Verbrechens (§ 17 des Strafgesetzbuches) oder eine gleichzuhaltende Verurteilung eines ausländischen Gerichtes vorliegt. Der VwGH hat sich damit den Bedenken des VfGH in einem entsprechenden Prüfungsbeschluss angeschlossen, wonach diese Bestimmung im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz (Sachlichkeitsgebot) stehen dürfte.

Hinweis:
Die Begründungen der Beschlüsse vom 15. Dezember 2015, Ra 2015/18/0206 (A 2015/0012) sowie vom 19. Jänner 2016, Ra 2015/01/0144 (A 2016/0001), sind im Wesentlichen gleichlautend.