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Auf der Seite Anfechtungsanträge an den VfGH werden die Anträge angezeigt, über die der Verfassungsgerichtshof noch nicht entschieden hat.

15.10.2014 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG 2014), idF BGBl. I Nr. 68/2013  (Sicherheitswesen)

Ro 2014/21/0065-3 (A 2014/0005) vom 28. August 2014 

Der Verfassungsgerichtshof befasste sich im Erkenntnis vom 12. März 2015, G 151/2014-23, G 172/2014-18,
G 184-185/2014-18
, mit dem Anfechtungsantrag. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 19. Mai 2015, Ro 2014/21/0065-7, entschieden.

Gemäß Art. 140 Abs. 1 B-VG wird an den Verfassungsgerichtshof der Antrag gestellt, § 22a Abs. 1 bis 3 des Bundesgesetzes, mit dem die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zur Gewährung von internationalem Schutz, Erteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Abschiebung, Duldung und zur Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen sowie zur Ausstellung von österreichischen Dokumenten für Fremde geregelt werden (BFA-Verfahrensgesetz - BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012, in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2013, als verfassungswidrig aufzuheben.

Hinweis:
Die Begründung der Beschlüsse vom 29. September 2014, Ro 2014/21/0071 (A 2014/0006) und Ro 2014/21/0070 (A 2014/0007), ist im Wesentlichen gleichlautend.