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04.09.2003 : Verlust des Zugangs zum inländischen Arbeitsmarkt für türkische Staatsangehörige, über die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt wurde? (Fremdenpolizeirecht)
2002/21/0134 (EU 2003/0004) vom 4. September 2003, C-383/03 (7. Juli 2005)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 7. Juli 2005, C-383/03, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 17. November 2005, 2005/21/0286, entschieden.
Die Vorlagefragen im Wortlaut:
Ist Art. 6 Abs. 2 des Beschlusses des - durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten - Assoziationsrates vom 19. September 1980, Nr. 1/80, über die Entwicklung der Assoziation (in der Folge: ARB), dahin auszulegen, dass ein türkischer Staatsangehöriger die in Art. 6 Abs. 1 ARB eingeräumten Rechte verliert, wenn er sich zum Vollzug einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren in Haft befindet?