Navigation
Inhalt
06.11.2002 : Zollschuld für Dienstgeberin oder Dienstgeber bzw. Auftraggeberin oder Auftraggeber (Zollrecht)
2001/16/0567 und 0568 (EU 2002/0005 und 0006) vom 6. November 2002, C-414/02 (23. September 2004)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 23. September 2004, C-414/02, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Beschluss vom 30. September 2004, 2004/16/0194 und 0195, entschieden.
Die Vorlagefrage im Wortlaut:
Wird im Wege des § 79 Abs. 2 ZollR-DG (der eine Zollschuld auch für den Dienstgeber oder Auftraggeber im selben Zeitpunkt entstehen lässt, in dem eine Zollschuld für den Dienstnehmer oder sonstigen Beauftragten eines Unternehmers entstanden ist, weil dieser in Besorgung von Angelegenheiten seines Dienstgebers oder Auftraggebers bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt hat) eine gegenüber Art. 202 Abs. 3 ZK unzulässige und daher mit dem Gemeinschaftsrecht im Konflikt stehende Ausdehnung des Begriffes des Zollschuldners vorgenommen?