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27.04.2006 : Altlastenbeitrag bei eingetragenen Verdachtsflächen oder Altlasten (Altlastensanierung)
2005/07/0027 (EU 2006/0001) vom 27. April 2006, C-221/06 (8. November 2007)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 8. November 2007, C-221/06, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat sich der VwGH in der Entscheidung vom 13. Dezember 2007, 2007/07/0058, mit der Angelegenheit befasst.
Die Vorlagefrage im Wortlaut:
Stehen die Art. 10, 12, 23, 25, 49 oder 90 EG einer nationalen Abgabenvorschrift entgegen, welche die Ablagerung von Abfällen auf einer Deponie einer Abgabe (Altlastenbeitrag) unterwirft, aber eine Befreiung von dieser Abgabe für die Ablagerung von Abfällen vorsieht, die nachweislich im Zuge der Sicherung oder Sanierung von kontaminierten Flächen (Verdachtsflächen oder Altlasten) anfallen, wenn die Flächen (Verdachtsfläche oder Altlast) in im Gesetz vorgesehenen behördlichen Registern (Verdachtsflächenkataster oder Altlastenatlas) eingetragen sind, wobei in diese Register nur Flächen im Inland eingetragen werden können, sodass auch die Abgabenbefreiung nur für die Ablagerung von Abfällen möglich ist, die von im Inland gelegenen Verdachtsflächen oder Altlasten stammen.