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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

19.11.2007 Bemessung des befristeten Umstrukturierungsbetrages (Europäische Zuckermarktordnung)

2007/17/0110 (EU 2007/0010) vom 19. November 2007, C-33/08 (11. Juni 2009)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 11. Juni 2009, C-33/08, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 3. Juli 2009, 2009/17/0103, entschieden.

Die Vorlagefragen im Wortlaut:

  1. Ist Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates vom 20. Februar 2006 dahingehend auszulegen, dass auch eine Zuckerquote, die infolge einer präventiven Marktrücknahme nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 493/2006 der Kommission vom 27. März 2006 nicht ausgenützt werden kann, Teil der Bemessung des befristeten Umstrukturierungsbetrages zu sein hat?

  2. Für den Fall der Bejahung der Frage 1.:
    Ist Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 320/2006 mit Primärrecht, insbesondere mit dem aus Artikel 34 EG abzuleitenden Diskriminierungsverbot und dem Vertrauensschutz, vereinbar?