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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

18.01.2011 Beschäftigungsbewilligung für aus Bulgarien stammenden Studenten (Ausländerbeschäftigungsrecht)

2008/09/0166 (EU 2010/0003) vom 9. Dezember 2010, C-15/11 (21. Juni 2012)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 21. Juni 2012, C-15/11, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 6. September 2012, 2012/09/0086, entschieden.

Die Vorlagefragen im Wortlaut:

  1. Ist die Richtlinie 2004/114/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst ("Studenten-Richtlinie") in Österreich auf einen bulgarischen Studenten im Hinblick auf Punkt 14. erster oder dritter Absatz des Punktes 1. Freizügigkeit des Anhanges VI zum Beitrittsvertrag Bulgarien, Liste nach Artikel 20 des Protokolls: Übergangsbestimmungen, Bulgarien, anwendbar?
  2. Für den Fall der Bejahung der 1. Frage: Steht das Unionsrecht, insbesondere Art. 17 der "Studenten-Richtlinie" einer nationalen Regelung entgegen, die wie die im Ausgangsverfahren maßgeblichen Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes eine Prüfung der Arbeitsmarktlage vor Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen Arbeitgeber zur Beschäftigung eines Studenten, der sich bereits länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhält (Abs. 3 der "Studenten-Richtlinie"), in allen Fällen jedenfalls vorsieht und zusätzlich bei Überschreitung einer festgelegten Höchstzahl an beschäftigten Ausländern die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung von weiteren Voraussetzungen abhängig macht?