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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.
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31.05.2012 : Feststellung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Luftfahrtgesetz)
2009/03/0040 (EU 2012/0002) vom 19. April 2012, C-244/12 (21. März 2013)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 21. März 2013, C-244/12, beantwortet. Die Beschwerde an den VwGH wurde in der Folge zurückgezogen.
Die Vorlagefragen im Wortlaut:
- Steht die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl L 175, 40, in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997, ABl L 73, 5, geänderten Fassung (im Folgenden: Richtlinie 85/337) einer nationalen Regelung entgegen, welche die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für (nicht die Piste betreffende) Infrastrukturarbeiten an einem Flughafen, nämlich die Errichtung eines Terminals und die Erweiterung des Flughafenareals zur Errichtung weiterer Anlagen (insbesondere von Hangars, Gerätehallen und Parkflächen) ausschließlich davon abhängig macht, dass dadurch eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20.000 pro Jahr zu erwarten ist?
- Bei Bejahung der Frage 1:
Verlangt und ermöglicht es die Richtlinie 85/337 - in Ermangelung nationaler Vorschriften - im Wege ihrer unmittelbaren Anwendung (unter Berücksichtigung der damit verfolgten Ziele und der Kriterien ihres Anhangs III) die Umweltverträglichkeit eines unter Frage 1 näher ausgeführten, unter Anhang II fallenden Vorhabens zu prüfen?