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10.05.2012 : Umsatzsteuer 2005 (Umsatz- und Einkommensteuer)
2009/15/0143 (EU 2012/0001) vom 29. März 2012, C-219/12 (20. Juni 2013)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 20. Juni 2013, C-219/12, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2013/15/0201, entschieden.
Die Vorlagefrage im Wortlaut:
Begründet der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage ohne eigene Stromspeichermöglichkeit auf oder neben einem privaten Wohnzwecken dienenden Eigenheim, welche technisch derart ausgelegt ist, dass die Stromerzeugung der Anlage dauerhaft die durch den Anlagenbetreiber insgesamt privat verbrauchte Strommenge im Eigenheim unterschreitet, eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Anlagenbetreibers?