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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.
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17.10.2013 : Bewilligung zur Herstellung (Errichtung) einer Aufschlussbohrung nach dem MinroG (Mineralstoffgesetz)
2011/04/0178 (EU 2013/0003) vom 11. September 2013, C-531/13 (11. Februar 2015)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 11. Februar 2015, C-531/13, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 22. Juni 2015, 2015/04/0001, entschieden.
Die Vorlagefragen im Wortlaut:
- Handelt es sich bei einer zeitlich und mengenmäßig begrenzten Testförderung von Erdgas, die im Rahmen einer Aufschlussbohrung zur Erforschung der Wirtschaftlichkeit einer dauerhaften Gewinnung von Erdgas durchgeführt wird, um eine "Gewinnung von … Erdgas zu gewerblichen Zwecken" nach Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40, in der Fassung der Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009, ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 114 (Richtlinie 85/337)?
Für den Fall, dass die erste Vorlagefrage bejaht wird, werden folgende weitere Fragen gestellt: - Steht Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 85/337 einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, welche bei der Gewinnung von Erdgas die in Anhang I Nr. 14 der Richtlinie 85/337 genannten Schwellenwerte nicht an die Gewinnung an sich, sondern an die "Förderung pro Sonde" knüpft?
- Ist die Richtlinie 85/337 dahin auszulegen, dass die Behörde in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens, in der die Genehmigung einer Testförderung von Erdgas im Rahmen einer Aufschlussbohrung beantragt wird, zur Feststellung, ob eine Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, nur alle gleichartigen Projekte, konkret alle im Gemeindegebiet aufgeschlossenen Bohrungen, auf ihre kumulative Wirkung zu prüfen hat?