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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.
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18.09.1996 : Zulässigkeit einer Kammerumlage (Umsatzsteuer)
96/15/0065-8 vom 18. September 1996, C-318/96 (19. Februar 1998)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 19. Feburar 1998, C-318/96, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 19. März 1998, 96/15/0065-15, entschieden.
Die Vorlagefragen im Wortlaut:
- Verbietet Artikel 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG) einem Mitgliedstaat die Erhebung einer Abgabe, die in einem festen Satz aus folgender Bemessungsgrundlage bemessen wird:
a) der Umsatzsteuer, die auf Grund der an den Abgabepflichtigen für dessen Unternehmen von anderen Unternehmern erbrachte Lieferungen oder sonstigen Leistungen, ausgenommen auf Grund von Geschäftsveräußerungen, geschuldet wird, und
b) der Umsatzsteuer, die vom Abgabepflichtigen auf Grund der Einfuhr von Gegenständen für sein Unternehmen oder auf Grund des innerstaatlichen Erwerbs für sein Unternehmen geschuldet wird? - Verbietet Artikel 33 der Richtlinie 77/388/EWG die Erhebung einer in Frage 1 beschriebenen Abgabe?