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Auf der Seite Vorabentscheidungsanträge an den EuGH werden jene Vorabentscheidungsersuchen angezeigt, über die der Gerichtshof der Europäischen Union noch nicht entschieden hat.

16.12.1999 Gesellschaftsteuer auf eine KEG bei Eintritt einer GmbH als Komplementärin (Gesellschaftsteuer)

97/16/0419 vom 16. Dezember 1999, C-508/99 (16. Mai 1999)

Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 16. Mai 2002, C-508/99, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 18. Juni 2002, 2002/16/0141, entschieden.

Die Vorlagefrage im Wortlaut:

Sind die Bestimmungen der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital, 69/335/EWG, ABl Nr L 249 vom 3. Oktober 1969, 25 ff, insbesondere Artikel 6, dahingehend auszulegen, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, Gesellschaftsteuer auf die Kommanditeinlagen einer Kommandit-Erwerbsgesellschaft (KEG) bei Eintritt einer GmbH als Komplementärin zu erheben, wenn das zu besteuernde Gesellschaftskapital bereits einer Abgabe wie jener des § 33 TP 16 Abs 1 lit b Gebührengesetz 1957, BGBl 267/1957, vor Inkrafttreten der Richtlinie 69/335/EWG unterworfen worden war ?