Navigation
Inhalt
17.03.1999 : Zulässigkeit der Mindest-Körperschaftsteuer (Körperschaftsteuer)
98/13/0088 vom 17. März 1999, C-113/99 (18. Jänner 2001)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 18. Jänner 2001, C-113/99, beantwortet. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 27. Feburar 2001, 2001/13/0030, entschieden.
Die Vorlagefrage im Wortlaut:
Steht Art. 10 der Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (69/335/EWG) im Jahr 1996 der Erhebung einer Abgabe gemäß der Bestimmung des § 24 Abs. 4 Körperschaftssteuergesetz 1988 - KStG 1988 - i.d.F. des Bundesgesetztes Bundesgesetzblatt - BGBl. - Nr. 680/1994 entgegen?
Nach dieser Bestimmung haben unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften für jedes volle Kalenderjahr des Bestehens der unbeschränkten Steuerpflicht unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen eine Mindeststeuer von 3.750 S zu entrichten. Diese Mindeststeuer ist in dem Umfang, in dem sie die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld übersteigt, wie eine Vorauszahlung im Ausmaß einer im Veranlagungszeitraum oder in folgenden Veranlagungszeiträumen entstehenden tatsächlichen Körperschaftsteuerschuld anzurechnen. Diese Anrechnung erfolgt nur insoweit, als die tatsächliche Körperschaftsteuerschuld die sich für den Veranlagungszeitraum ergebende Mindeststeuer übersteigt.