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13.09.2001 : Schadenersatz wegen Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes beim beruflichen Aufstieg (Gleichbehandlungsrecht)
99/12/0198 (EU 2001/0013) vom 13. September 2001, C-380/01 (5. Februar 2004)
Dieses Vorabentscheidungsersuchen wurde vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 5. Februar 2004, C-380/01, für unzulässig erklärt. Im fortgesetzten Verfahren hat der VwGH über die Angelegenheit mit Erkenntnis vom 12. Dezember 2008, 2004/12/0025, entschieden.
Die Vorlagefrage im Wortlaut:
Ist Art. 6 der Richtlinie des Rates 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zuganges zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass die darin geforderte Möglichkeit einer gerichtlichen Geltendmachung von Rechten (hier: eines Schadenersatzanspruches) allein durch den österreichischen Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf dessen rechtlich eingeschränkten Befugnisse (nur Kassationsgerichtshof mit mangelnder Tatsachenkognition) nicht ausreichend erfüllt ist?