Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrung auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Weitere Informationen

Image-Film abspielen

Neuigkeiten

weitere News

15.04.2015 ORF-Fernsehprogramme zeigten zu viel Unterhaltung und zu wenig Kultur (Medienrecht)

2013/03/0064, 0069 vom 24. März 2015

Aufgrund einer Beschwerde privater Fernsehveranstalter stellten die Medienbehörde und der Bundeskommunikationssenat fest, dass der ORF im überprüften Zeitraum (01.01.2011 bis 31.08.2011) die gesetzliche Verpflichtung verletzt hat, in seinem Fernsehprogramm angemessene Anteile von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport zu zeigen. Dagegen erhob der ORF Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof. 

Nachdem der Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom November 2014 verfassungsrechtliche Bedenken des ORF gegen die einschlägigen Bestimmungen des ORF-Gesetzes verworfen hatte, entschied der Verwaltungsgerichtshof nun in der Sache: 

Das ORF-Gesetz verpflichtet den ORF dazu, ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Die Anteile dieser Kategorien am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.

Im strittigen Zeitraum war die Kategorie Unterhaltung im gesamten Fernsehprogramm des ORF mit etwa 52% fast um ein 18-faches mehr vertreten als die Kategorie Kultur, die nur etwa 3% ausmachte. Ein derartiges Ungleichgewicht von Unterhaltung und Kultur im Fernsehprogramm des ORF entsprach nicht dem Gesetz. 


Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug