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5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
03.05.2016 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2016
Petra Liebhart-Mutzl, bisher Richterin am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, und Michael Stickler, bisher Richter am Landesgericht Krems, wurden zur Hofrätin bzw. zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt
Der Herr Bundespräsident hat mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2016 Mag. Petra Liebhart-Mutzl zur Hofrätin und Mag. Michael Stickler zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Petra Liebhart-Mutzl begann ihre Berufslaufbahn im Jahr 1999 als Verwaltungsjuristin im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung. Nach zwischenzeitlicher Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof war sie seit 1. Jänner 2014 Richterin am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. Dabei war sie unter anderem für Angelegenheiten des Naturschutzes und des Bau- und Raumordnungsrechts zuständig.
Mag. Michael Stickler kommt aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er wurde mit 1. März 2004 zum Richter ernannt und war danach im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien tätig, zuletzt als Richter des Landesgerichts Krems an der Donau. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag dabei im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2016 hat der Herr Bundespräsident den Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Stefan Rosenmayr zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Er übernimmt den Vorsitz im Senat 9, der unter anderem mit Angelegenheiten des Denkmalschutzes, des Disziplinarrechts und der Ausländerbeschäftigung befasst ist.
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.