Navigation

-
9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
-
23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH
Inhalt

29.12.2016 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Jänner 2017
Dr. Heinz Bachler und Dr. Martin Rigler werden Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Das die Funktionen des Bundespräsidenten ausübende Präsidium des Nationalrates hat mit Entschließung vom 7. Dezember 2016 die Hofräte des VwGH Dr. Heinz Bachler und Dr. Martin Rigler mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2017 zu Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Heinz Bachler begann seine Laufbahn als Polizeijurist in Wien, gehörte dann dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien an und wurde im April 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Er wird als Senatspräsident Vorsitzender des mit Sozialversicherungsangelegenheiten sowie eines mit Asylangelegenheiten befassten Senates.
Dr. Martin Rigler kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und war vor seiner Ernennung an den Verwaltungsgerichtshof im Mai 1995 zuletzt Richter des Landesgerichts St. Pölten. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes die Leitung des für Gewerbe- und Vergaberecht zuständigen Senates sowie eines schwerpunktmäßig mit Gesundheits- und Sozialrecht befassten Senates übernehmen.
Zu Änderungen kommt es im Jänner auch in der Medienstelle und im Evidenzbüro des Verwaltungsgerichtshofes: HR Dr. Dietlinde Hinterwirth übernimmt die Funktion der Mediensprecherin (Vertretung: HR Mag. Dr. Bettina Maurer-Kober und SP Dr. Nikolaus Zorn). Der bisherige Mediensprecher HR Dr. Hans Peter Lehofer folgt SP Dr. Leopold Bumberger als Leiter des Evidenzbüros.
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.