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5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
26.06.2017 : Erste unabhängige Richterakademie in Österreich gegründet
In Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien errichten die Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof die Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit für rund 750 Verwaltungsrichterinnen und -richter
9 Verwaltungsgerichte der Länder sowie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht haben nun gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof und der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Wirtschaftsuniversität Wien die Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Recht, Management und Innovation errichtet.
Damit soll sichergestellt werden, dass aufbauend auf den hohen Qualifikationen der Verwaltungsrichterinnen und -richter eine regelmäßige Wissensaktualisierung und ein laufender Wissensaustausch sowohl in Rechtsfragen als auch in Managementfragen stattfindet. Weiters soll Innovation im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes unterstützt werden.
"Die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht Richterinnen und Richter, die einerseits die vielfältigen und außerordentlich dynamischen Bereiche des Verwaltungsrechts profund beherrschen, gleichzeitig in ihrer Tätigkeit aber auch das Leitbild eines unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Richters internalisiert haben. Mit diesem Anforderungsprofil unterscheiden sich die Verwaltungsrichterin und der Verwaltungsrichter sowohl von den Richtern der ordentlichen Justiz wie auch von den Verwaltungsbeamten", sagte der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel bei der Präsentation der neuen Akademie.
Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte, in der alle Verwaltungsgerichte zusammenarbeiten, hat bereits im Jahr 2014 das Projekt einer gemeinsamen Fort- und Weiterbildung auf universitärem Niveau initiiert und in der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Wirtschaftsuniversität Wien renommierte Partner für die Umsetzung gefunden. Auch Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes wirkten als Vortragende an den Weiterbildungsprogrammen mit, die von den Richterinnen und Richtern bisher sehr positiv aufgenommen wurden. In den vergangenen 3 ½ Jahren wurden bereits mehr als 30 hochkarätige Fortbildungsveranstaltungen angeboten und durchgeführt. Jetzt wird diese Zusammenarbeit institutionalisiert.
"Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte ist überzeugt, dass zur Aufrechterhaltung und weiteren Verfestigung der Qualifikationen der Richterinnen und Richter einer gemeinsamen Weiterbildung große Bedeutung zukommt und dass Bedarf an einer gebietskörperschafts- und auch gerichtsübergreifenden Zusammenarbeit besteht", erläutert Mag. Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg und derzeitiger Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte die Gründe für die Richterakademie.
An den Verwaltungsgerichten arbeiten hochqualifizierte Juristinnen und Juristen mit langjähriger Berufspraxis und Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Aufgrund der Vielfalt der Materien, die an den Verwaltungsgerichten zu judizieren sind, ist nicht nur eine langjährige Erfahrung in der Verwaltung sondern auch eine kontinuierliche berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung von zentraler Bedeutung.
Ziel der Akademie ist es daher, aufbauend auf ihrem hohen Ausbildungsstand eine wissenschaftlich begleitete Fort- und Weiterbildung für Verwaltungsrichterinnen und -richter auf höchstem Niveau anzubieten und damit die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter zu stärken.
"Die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Meilenstein für den österreichischen Rechtsstaat. Die Richterakademie ist dabei ein wichtiges Element. Dass sie so rasch ins Leben gerufen und nun institutionalisiert wurde, ist ein bemerkenswertes Signal", sagte Univ. Prof. Mag. Dr. Meinhard Lukas, Rektor der Johannes Kepler Universität Linz.
Und Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Senatsvorsitzender der Johannes Kepler Universität Linz und wissenschaftlicher Leiter der Richterakademie, ergänzte: "Dass alle 11 Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof und 2 renommierte Universitäten zusammenarbeiten, ist ein Glücksfall. Die Gründung der Akademie ist der logische nächste Schritt einer Zusammenarbeit, die 2014 begonnen hat."
"Diese Initiative zur Weiterbildung zeigt, wie hoch die Eigenansprüche der Verwaltungsgerichte sind. Das muss der Präsidentenkonferenz erst einmal jemand nachmachen", sagte Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek, Vorstand des Departements für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien.
Die Verwaltungsgerichte im Überblick
Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014 gilt als eines der größten Reformprojekte der Verfassungsgeschichte der Nachkriegszeit. Insgesamt gibt es 11 Verwaltungsgerichte, davon 9 Verwaltungsgerichte der Länder, welche die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung darstellen. Hinzu treten 2 Verwaltungsgerichte des Bundes, das Bundesverwaltungsgericht für Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie das Bundesfinanzgericht.
Rund 750 Richterinnen und Richter sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. In den ersten 3 Jahren sind insgesamt mehr als 250.000 Verfahren an den Verwaltungsgerichten anhängig geworden. In rund 96 % aller abgeschlossenen Verfahren wurde im Jahr 2016 keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, was ein Indiz für die hohe Qualität der richterlichen Entscheidungen an den Verwaltungsgerichten ist.
Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann ein Rechtsmittel an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts – eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof und/oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof – erhoben werden.