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5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
07.08.2017 : Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2016
Verfahrensdauer konnte trotz Anstieg des Neuanfalls weiter reduziert werden
Rund 5.100 neue Rechtssachen - 11 % mehr als im Jahr 2015 - sind im Jahr 2016 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Trotz dieses Anstiegs konnte der Verwaltungsgerichtshof die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren auf rund 2.100 Verfahren reduzieren. Insgesamt konnten 2016 rund 5.500 Verfahren abgeschlossen werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte von 16,7 Monaten im Jahr 2013, 10,6 Monaten im Jahr 2014 und 8,9 Monaten im Jahr 2015 auf 6,9 Monate im Jahr 2016 weiter verringert werden.
Die Bilanz des dritten Jahres nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 am 1. Jänner 2014 bekräftigt die Einschätzung der letzten Jahre, dass die damit verfolgten Ziele einer Verfahrensbeschleunigung und der Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes bislang erreicht werden konnten. Allerdings sind die Herausforderungen für den Verwaltungsgerichtshof im dritten Jahr nach der Reform gewachsen:
So ist die Zahl der neuen Fälle im Jahr 2016 gegenüber den Vorjahren wieder deutlich gestiegen (+ 11%). Dieser Trend setzte sich auch in den ersten Monaten des Jahres 2017 fort. Diese Steigerungen betreffen insbesondere Verfahren in Asylangelegenheiten, die aufgrund der hohen Zahl der Anträge auf internationalen Schutz, personelle Aufstockungen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie beim Bundesverwaltungsgericht zurückzuführen sind. Der durch erhöhten Personaleinsatz ermöglichte höhere Output dieser Instanzen schlägt sich auch beim Verwaltungsgerichtshof durch einen erhöhten Anfall an Rechtssachen zu Buche.
Eine weitere Zunahme von Rechtssachen ist aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Änderungen des Asylrechts zu erwarten (Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, "Asyl auf Zeit"). Es ist damit zu rechnen, dass diese Neuerungen zu einer verstärkten Beschreitung des Rechtsweges führen werden. Ein besonders starker Anstieg ist ferner im Bereich des Glücksspielrechts zu verzeichnen, in dem allein in den ersten Monaten des Jahres 2017 mehr als 300 Verfahren anhängig geworden sind.
Der Anfall neuer Rechtssachen im ersten Quartal des Jahres 2017 erhöhte sich gegenüber dem ersten Quartal des Vorjahres um 37%. Obwohl auch die Erledigungszahlen gesteigert werden konnten, hat während dieses Zeitraums erstmals seit Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsreform der Neuanfall die Erledigungszahlen überstiegen. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, ist ein neuerlicher Anstieg von Rückständen und eine Verlängerung der Verfahrensdauer beim Verwaltungsgerichtshof zu befürchten.
Der Verwaltungsgerichtshof richtet in seinem Tätigkeitsbericht daher auch den dringenden Appell an die politischen Entscheidungsträger, für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre ausreichende Budgetmittel zur Verfügung zu stellen, damit der Verwaltungsgerichtshof die ihm verfassungsrechtlich übertragenen Aufgaben auch in Zukunft angesichts steigender Anfallszahlen mit hoher Qualität und in einem angemessenen Zeitrahmen besorgen kann. Ohne eine entsprechende Aufstockung der personellen und der damit verbundenen finanziellen Ressourcen besteht daher die Gefahr, dass der Verwaltungsgerichtshof seine Aufgaben nicht mehr in optimaler Weise erfüllen kann und dass derart der Erfolg der Verwaltungsgerichtsreform nachträglich in Frage gestellt wird.
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.