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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
29.11.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
29.11.2016 : Symposium "Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2012 in Praxis und Theorie" am 3. November 2016
Der Verwaltungsgerichtshof fällte am 26. Oktober 1876 das erste Erkenntnis nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung. Aus Anlass seines 140-jährigen Bestandes lud der Verwaltungsgerichtshof zu einer wissenschaftlichen Fachtagung in seine neu renovierten Räume am Judenplatz.
In seiner Begrüßung hielt der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel fest, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 2012 die intendierten Ziele erreicht hat: Bei gleichbleibender hoher Qualität der Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes konnte die Dauer der Verfahren wesentlich verkürzt werden.
Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda hob in seiner Grußadresse das rechtsstaatliche Gebot hervor, dass die Bürgerin bzw. der Bürger rasch zu einer juristisch einwandfreien höchstgerichtlichen Entscheidung kommt.
Das gute Zusammenwirken von Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof bei der Kontrolle der Verwaltung in einem wohl weltweit einzigartigen System, das nunmehr auf eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit umgestellt wurde, betonte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger.
Der Präsident des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz rief die Rolle eines Höchstgerichts bei der aus Gründen der Rechtssicherheit wichtigen Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung in Erinnerung, aber auch den Einfluss des EU-Rechts in Richtung einer vermehrten Rechtsfortbildung durch die Gerichte.
Die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter hochrangige Vertreter aus der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Verwaltung, verfolgten die Ausführungen der ausgewiesenen Experten, die hier in der Reihenfolge ihrer Vorträge genannt seien: Prof. Dr.Dr.h.c. Klaus Rennert, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig; ao.Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien; stv. Sektionsleiter Dr. Ronald Faber, LL.M., Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, Wien; Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofs, Wien; Dr. Johannes Fischer, Präsident des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich, Linz; Mag. Heidemarie Thalhammer, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bregenz.
Im Anschluss lud Bundesminister Drozda zu einem Abendempfang in das Bundeskanzleramt.