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9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
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23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH
Inhalt

13.03.2020
:
Coronavirus (COVID-19) – Änderungen im Dienstbetrieb des VwGH
Zur bestmöglichen Unterstützung der Behörden im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus unter Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsgerichtshofes wie auch zum Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Anfragen an den Verwaltungsgerichtshof bis auf weiteres ausschließlich auf elektronischem (office@vwgh.gv.at) oder postalischem Weg eingebracht und beantwortet werden (sehen Sie dazu auch die auf den Seiten "Kontakt" und "Service" angeführten Kommunikationsmöglichkeiten). Die Möglichkeit zur persönlichen Übergabe von Schriftstücken im Rahmen der Amtsstunden (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr) ist weiter gewährleistet.
Wenngleich im Kreis der Mitarbeiter/innen des Verwaltungsgerichtshofes derzeit noch kein Krankheits- oder diesbezüglicher Verdachtsfall eingetreten ist, werden die Tätigkeiten der Einrichtungen des Verwaltungsgerichtshofes bis auf weiteres in größtmöglichem Umfang im Wege von Homeoffice-Arbeit besorgt werden, sofern diese Tätigkeiten nicht zwingend am Arbeitsplatz erbracht werden müssen.