Navigation
-
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
28.12.2015 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 14. Dezember 2015 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Kurt Robl kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im März 1995 zum Hofrat des VwGH ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Fremdenrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich die Leitung eines Asyl- und eines Fremdenrechtssenats übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.