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23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH -
7.3.2025:
BAO: Zur Anwendung der BAO durch die Landesverwaltungsgerichte und der Wirksamkeit elektronischer GenehmigungenRa 2024/13/0081 vom 19. Februar 2025 Medienmitteilungen
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3.3.2025:
Vizepräsidentin des VwGH Dr.in Anna Sporrer zur Bundesministerin für Justiz angelobt
Inhalt

28.12.2015 : Ernennung von Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes
Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 14. Dezember 2015 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Kurt Robl mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2016 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Kurt Robl kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im März 1995 zum Hofrat des VwGH ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit am Höchstgericht vor allem als Spezialist für Fremdenrecht profiliert. Er wird in seiner neuen Funktion als Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich die Leitung eines Asyl- und eines Fremdenrechtssenats übernehmen.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.