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9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
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23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH
Inhalt

04.05.2018 : Neuernennung am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2018
Edeltraud Lachmayer, bisher Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Finanzen, wurde zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt
Der Herr Bundespräsident hat mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2018 Dr. Edeltraud Lachmayer zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Edeltraud Lachmayer war am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit in Steuerberatungskanzleien tätig und wechselte 2005 ins Bundesministerium für Finanzen. Sie war zuerst in der Abteilung für Steuerpolitik und Abgabenlegistik tätig; mit April 2012 wurde sie zur Leiterin der Abteilung für Einkommen- und Körperschaftsteuer bestellt. Das neue Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes hat sich auch als Vortragende und Verfasserin einschlägiger Fachpublikationen einen Namen gemacht.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.