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9.4.2025:
DSGVO: Handelt es sich bei Beschwerden nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO um „Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO, falls ja, unter welchen Voraussetzungen kann die Datenschutzbehörde die Bearbeitung von Beschwerden als „exzessive Anfragen“ im Sinn des Art. 57 Abs. 4 DSGVO verweigern?Ra 2023/04/0002 (EU 2023/0004) vom 27. Juni 2023, C-416/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
27.3.2025:
StVO: Hebt ein Kreisverkehr eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf?Ra 2024/02/0106 vom 6. März 2025 Medienmitteilungen
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23.3.2025:
Verfassungswidrige Regelung der anspruchsberechtigten Personen im NÖ Sozialhilfegesetz?A 2024/0001 (Ra 2023/10/0314) vom 11. April 2024, G 63/2024
Anfechtungsanträge an den VfGH
Inhalt

02.09.2024 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Nikolaus Bachler mit Wirksamkeit vom 1. September 2024 zum Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Nikolaus Bachler war nach seiner Gerichtspraxis von 1994 bis 1997 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verwaltungsgerichtshof tätig, bevor er von dort in das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wechselte. Er war dort Mitglied (später Vorsitzender) des Obersten Agrarsenates und Mitglied des Umweltsenates. 2003 war er im Kabinett des Richters Dr. Jann am Gerichtshof der Europäischen Union tätig. Seit seiner Ernennung am Verwaltungsgerichtshof judizierte er im Asylrecht, Dienstrecht, Bankenrecht, Straßenverkehrsrecht sowie im Wasserrecht, Abfallwirtschaftsrecht und Agrarrecht. Er ist außerdem Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofes.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. September 2024 hat der Herr Bundespräsident Herrn Mag. Patrick Schartner, Bakk., zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Patrick Schartner, Bakk., wurde nach seiner Tätigkeit als Richteramtsanwärter und erfolgreicher Absolvierung der Richteramtsprüfung mit 1.7.2013 zum Richter ernannt. Er judizierte zunächst mehrere Jahre am Bezirksgericht für Handelssachen Wien im Bereich des allgemeinen Unternehmensrechtes. Im Jahr 2018 wechselte er zum Bezirksgericht Schwechat mit den Schwerpunkten allgemeines Zivilrecht und Fluggastrechte. Von 2022 bis zu seiner Ernennung am Verwaltungsgerichtshof war Mag. Patrick Schartner, Bakk., als Richter am Handelsgericht Wien für allgemeine handelsrechtliche Streitsachen zuständig.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Bettina Maurer-Kober, LL.M.
Telefon: (01) 531 11 - 404
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.