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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
29.11.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
06.04.2021 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. April 2021
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Anton Mairinger mit Wirksamkeit vom 1. April 2021 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Anton Mairinger begann seine Laufbahn im Jänner 1983 als Rechtspraktikant am Bezirksgericht Korneuburg und setzte die Gerichtspraxis im damaligen Kreisgericht Korneuburg fort. Mit 3. Oktober 1983 trat er beim Zollamt Wien in den Verwaltungsdienst ein und wurde mit 2. Februar 1987 ins Bundesministerium für Finanzen einberufen. Dort war er zunächst einige Jahre in der Abteilung für Finanzstrafrecht tätig, bevor er in die Abteilung für Zollverfahren wechselte. Schließlich wurde er mit 7. Mai 1997 zum Leiter dieser Abteilung bestellt, welche nach Zusammenlegung mit der Abteilung für Zollrecht als Abteilung für Zollpolitik und Zollrecht bezeichnet wurde. Während dieser Zeit diente Dr. Mairinger auch über viele Jahre als Milizoffizier im österreichischen Bundesheer, zuletzt als Hauptmann des Intendanzdienstes.
Mit 1. November 2000 wurde Dr. Mairinger zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. Er war die ersten Jahre in zwei Steuersenaten eingesetzt und gehört seit April 2008 dem Senat 16 an, dessen Zuständigkeit unterschiedliche Materien umfasst. Dr. Mairinger judizierte dabei im Zollrecht und im Finanzstrafrecht, in Angelegenheiten der Grunderwerbsteuer, der Gebühren, der Verbrauchsteuern, der Familienbeihilfe, der Gerichtsgebühren und zeitweise zu verschiedenen Landes- und Gemeindeabgaben.
Als Senatspräsident wird Dr. Mairinger den Vorsitz in diesem Senat 16 übernehmen.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. April 2021 hat der Herr Bundespräsident Dr. Peter Chvosta zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Peter Chvosta war zunächst als Rechtsanwaltsanwärter in Wien tätig, bevor er ab 2001 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof für Asyl- und Fremdenrecht zuständig war. 2008 wurde er zum Richter des Asylgerichtshofes ernannt. Im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform war er am organisatorischen Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts beteiligt. Von 2014 bis zur Ernennung am Verwaltungsgerichtshof war er als Richter des Bundesverwaltungsgerichts mit verschiedenen Justizverwaltungsfunktionen betraut, insbesondere dem Vorsitz einer Kammer mit überwiegend wirtschaftsrechtlichen Beschwerdesachen, mit denen er auch in seiner judiziellen Tätigkeit befasst war. Seit 2005 ist er überdies Vortragender an der Verwaltungsakademie des Bundes.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.