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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
29.11.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
01.04.2022 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. April 2022
Der Herr Bundespräsident hat Frau Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Mag. Dr. Heidemarie Zehetner mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 zur Senatspräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Dr. Heidemarie Zehetner begann ihre juristische Tätigkeit 1989 in der Finanzverwaltung. Nach zwei Jahren im damaligen Finanzamt 6/7/15 wechselte sie 1991 in das Bundesministerium für Finanzen, wo sie vor allem in legistischer Hinsicht mit Angelegenheiten des Umsatzsteuerrechts betraut war. Nach ihrer Ernennung zur Richterin des Verwaltungsgerichtshofes im Jänner 2002 gehörte Mag. Dr. Heidemarie Zehetner zunächst Senaten im Bereich des Abgabenrechts (insbesondere Landes- und Gemeindeabgaben, Gebühren und Zoll) an. Allmählich verlagerte sich ihr Tätigkeitschwerpunkt auf allgemeines Verwaltungsrecht. Als langjähriges Mitglied des Senates 17 judizierte sie in der Folge u.a. auch in Angelegenheiten der Banken- und Versicherungsaufsicht, des Datenschutzes, des Fremdenrechts, der Marktordnung und des Monopolwesens (vor allem des Glücksspielrechts). Als Senatspräsidentin übernimmt sie den Vorsitz des Senates 5 und des Senates 20 und ist somit im Bereich des Baurechts und des Asylrechts tätig.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. April 2022 hat der Herr Bundespräsident Dr. Thomas Horvath zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Thomas Horvath begann seine Berufslaufbahn – nach einem Jahr am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien – im Jahr 2009 als Assistent ("prae doc") am Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg. Ab den Sommermonaten des Jahres 2012 war er als verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am österreichischen Verfassungsgerichtshof tätig. Von April 2016 bis zu seiner Ernennung am Verwaltungsgerichtshof war Dr. Thomas Horvath als Richter am Bundesverwaltungsgericht insbesondere für Rechtssachen des Asyl- und Fremdenrechts, des Medien- und Energierechts und des Parlamentsrechts zuständig.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.