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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
29.11.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
11.01.2021 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Jänner 2021
Der Herr Bundespräsident hat Frau Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Susanne Büsser mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 zur Senatspräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Susanne Büsser begann ihre Laufbahn beim Finanzamt Linz. Nach jahrelanger Tätigkeit als Rechtsmittelbearbeiterin wurde sie zur Vorstandstellvertreterin des Finanzamtes Urfahr ernannt. Im Rahmen einer Dienstzuteilung nahm sie Anfang der 90er-Jahre die Gelegenheit wahr, den Verwaltungsgerichtshof aus der Sicht einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin kennenzulernen. Ihr weiterer Weg führte sie an die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, wo sie zunächst im Steuerlandesinspektorat tätig war. Bereits nach kurzer Zeit wurde sie im Jänner 1997 zur Vorständin einer großen Rechtsmittelabteilung ernannt. Am 1. November 1999 erfolgte die Ernennung zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes. Hier war sie durchgehend in diversen Steuersenaten eingesetzt. Daneben war Dr. Büsser aber auch mit verschiedenen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres angesiedelten Materien sowie mit Glücksspielangelegenheiten befasst. In ihrer neuen Funktion als Senatspräsidentin hat Dr. Büsser den Sozialversicherungssenat und einen Asylsenat übernommen.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2021 hat der Herr Bundespräsident Dr. Eva Wiesinger zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Eva Wiesinger war als juristische Mitarbeiterin am Unabhängigen Bundesasylsenat tätig, bevor sie 2009 bis 2011 Rechtsanwaltsanwärterin bei einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei in Wien wurde und die Rechtsanwaltsprüfung ablegte. Anschließend wechselte sie in die Justiz und wurde nach Absolvierung der Richteramtsergänzungsprüfung zur Richterin ernannt. Nach einer Dienstzuteilung im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs, war sie zuletzt als Richterin am Handelsgericht Wien tätig und judizierte in allgemeinen handelsrechtlichen Streitsachen und Fachsachen des gewerblichen Rechtsschutzes. Zusätzlich unterrichtete sie als externe Lehrende an der Universität Wien.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.