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5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
21.10.2024:
Der Sozialversicherung welchen Staates unterliegt eine Person, die in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-EFTA-Staat und der Schweiz erwerbstätig ist?Ro 2022/08/0003 (EU 2023/0002) vom 9. Mai 2023, C-329/23
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
02.09.2024:
Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. September 2024
Inhalt
04.07.2023 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Juli 2023
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Christoph Kleiser mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2023 zum Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Nach der Gerichtspraxis begann Dr. Christoph Kleiser 1990 seine berufliche Tätigkeit im Niederösterreichischen Landesdienst. Dort war er zunächst bei den Bezirkshauptmannschaften Hollabrunn und Wien-Umgebung u.a. in den Bereichen Verwaltungsstrafrecht und Gewerberecht, dann bei der Abteilung Sanitätsrecht und Krankenanstalten im Amt der NÖ Landesregierung in den Bereichen Apotheken, Privatkrankenanstalten und Gesundheitsberufe tätig, bevor er nach Ableistung der Dienstprüfung 1993 in den Verfassungsdienst der Landesamtsdirektion des Amtes der NÖ Landesregierung berufen wurde. Dort war er u.a. mit Fragen der Legistik, der Umsetzung von Unionsrecht und mit Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof und dem Gerichtshof der Europäischen Union befasst. 1996 wurde er Ersatzmitglied der Datenschutzkommission. 2002 war er am Gerichtshof der Europäischen Union bei der österreichischen Generalanwältin tätig. 2003 wurde Dr. Christoph Kleiser am Verwaltungsgerichtshof ernannt, wo er als Berichter in den Senaten 01, 03 und 04 in verschiedensten Bereichen (Asyl, Staatsbürgerschaft, Sicherheitspolizei, Versammlungswesen, Personenstand, Jagd, Waffenrecht, Gewerbe, öffentliche Auftragsvergabe, Privatradio, ORF, Gaswirtschaft und Elektrizitätswesen etc.) judizierte. Er publizierte zu verschiedenen Fragen des öffentlichen Rechts, so etwa zum Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof, zum Revisionsmodell und zum Staatsbürgerschaftsrecht und war Vortragender bei diversen Veranstaltungen, so etwa bei den Linzer Legistik-Gesprächen.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2023 hat der Herr Bundespräsident Mag. Mario Mayr, LL.M., zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Mario Mayr, LL.M., begann seine berufliche Laufbahn nach Absolvierung der Gerichtspraxis in Oberösterreich und Wien in einem Rechenzentrum eines Kreditinstitutes. Im Jahr 2004 wechselte er in die öffentliche Finanzverwaltung, wo er zunächst in der ersten Instanz und später in einem bundesweiten Fachbereich mit unterschiedlichen Aufgaben in der Abgabenverwaltung und auch Legistik beschäftigt war. Von 2018 bis zu seiner Ernennung an den Verwaltungsgerichtshof war er Richter am Bundesfinanzgericht, wo er am Sitz in Wien und später an der Außenstelle Linz insbesondere in verschiedenen Bereichen des Abgabenrechts judizierte.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Bettina Maurer-Kober, LL.M.
Telefon: (01) 531 11 - 404
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.