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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
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Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
09.06.2021 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Juni 2021
Der Herr Bundespräsident hat Herrn Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Andreas Sulzbacher mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2021 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Andreas Sulzbacher, geboren am 10. Juni 1960 in Wien, begann nach Absolvierung des juristischen Doktoratsstudiums und vierjähriger Ausbildung zum Richter seine berufliche Laufbahn im Herbst 1988 in der Zivillegislativsektion des Bundesministeriums für Justiz. Ab Mai 1990 war er dann in der Rechtsprechung tätig, wurde zunächst zum Richter des Bezirksgerichtes Baden ernannt und stieg Anfang April 1993 in das Landesgericht Wiener Neustadt auf. Dort war Dr. Sulzbacher zu Beginn neben seiner Tätigkeit im Strafrechtsbereich mit erstinstanzlichen Zivilrechtssachen befasst; ab Anfang 1995 gehörte er auch einem der zivilrechtlichen Rechtsmittelsenate an. Schließlich wurde ihm ab Mitte 1998 auch die Funktion des Vorsitzenden eines Rechtsmittelsenates übertragen.
Am 1. November 2000 erfolgte sodann die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof, wo Dr. Sulzbacher zunächst im mit Asylsachen befassten Senat 20 und dann (ab Anfang 2007 bis Herbst 2011) im Senat 07, zuständig insbesondere für Wasser- und Abfallwirtschaftsrecht sowie für andere Umweltrechtsmaterien, tätig war. Daneben war er während seiner gesamten Zeit als Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes Mitglied des fremdenpolizeilichen Senates 21, der sich schwerpunktmäßig mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen und Schubhaft befasst. Mit 1. Juni 2021 übernahm Dr. Sulzbacher nunmehr den Vorsitz in diesem Senat, wodurch er die in diesem Rechtsbereich über viele Jahre erworbene Expertise weiterhin einbringen kann.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2021 hat der Herr Bundespräsident Dr. Isabel Funk-Leisch zur Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Isabel Funk-Leisch verfasste nach dem Studium ihre Dissertation an der Universität Wien aus dem Bereich des Versicherungsrechts. Nach Ablegung der Anwaltsprüfung im Jahre 2009 war sie als Rechtsanwältin in einer Wiener Wirtschaftskanzlei tätig. 2018 wurde sie zur Richterin des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. In dieser Funktion judizierte sie in verschiedenen Materien des Wirtschaftsrechts, im Besonderen auch des Vergaberechts, und des Asylrechts. Neben ihren Tätigkeiten als Anwältin und Richterin hat sie zahlreiche Fachpublikationen verfasst und Fachvorträge gehalten. In diesem Rahmen war sie auch in der akademischen Lehre auf universitärer Ebene aktiv.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.