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13.12.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: Innergemeinschaftlicher Erwerb bei Steuerschuld aufgrund Rechnungslegung?
EU 2024/0004 (Ra 2023/15/0003) vom 23. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
29.11.2024:
Vorabentscheidungsersuchen: „garantierte“ Steuerbefreiung von Goldmünzen als Anlagegold?EU 2024/0003 (Ra 2022/16/0107) vom 24. Oktober 2024
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH -
5.11.2024:
StatusRL: Ist die nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan für Frauen herrschende Situation als asylrechtlich relevante Verfolgung von Frauen einzustufen?Ra 2021/20/0425 und Ra 2022/20/0028 (EU 2022/0016 und EU 2022/0017) jeweils vom 14. September 2022, C-608/22 und C-609/22
Vorabentscheidungsanträge an den EuGH
Inhalt
12.05.2020 : Neuernennungen am Verwaltungsgerichtshof zum 1. Mai 2020
Der Herr Bundespräsident hat mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2020 Dr. Franz Pelant sowie Dr. Wolfgang Enzenhofer zu Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Dr. Franz Pelant war nach Ablegung der Richteramtsprüfung als Referent im Bundesministerium für Justiz - zuletzt im Kabinett von Bundesminister Dr. Egmont Foregger - tätig. 1989 wechselte er in die Handelsgerichtsbarkeit, ehe er am 1. Jänner 1998 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt wurde. Hier war Dr. Pelant insbesondere für Asyl- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten, später dann auch für das Finanzrecht zuständig. Von Anfang an betreute er überdies das Fremdenpolizeirecht, welchem Bereich er auch in seiner neuen Funktion als Senatspräsident und Vorsitzender des Senates 21 erhalten bleibt.
Dr. Wolfgang Enzenhofer war seit 1987 als Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit tätig und ist seit 1998 Mitglied des Verwaltungsgerichtshofes. Hier war er zuerst mit fremdenrechtlichen Angelegenheiten und in weiterer Folge insbesondere mit Angelegenheiten des Wasserrechtes, der Bodenreform, des Baurechtes und des Abfallwirtschaftsrechtes befasst. In seiner neuen Funktion als Senatspräsident leitet er den Senat 17, der vorwiegend in Angelegenheiten des Glücksspielrechtes zu entscheiden hat.
Ebenfalls mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2020 hat der Herr Bundespräsident Mag. Walter Tolar zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.
Mag. Walter Tolar war von 1999 bis 2002 Assistent am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Johannes Kepler Universität Linz. Sodann arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. Fachexperte am Verfassungsgerichtshof und hielt daneben diverse Lehraufträge an der Technischen Universität und der Wirtschaftsuniversität Wien ab. Von 2014 bis zur Ernennung am Verwaltungsgerichtshof befasste er sich als Richter des Bundesverwaltungsgerichts insbesondere mit der Regulierung des Energie-, Medien-, Verkehrs- und Telekommunikationswesens.
Kontakt für Rückfragen:
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Mag. Dr. Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at
Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.