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26.06.2018 Verwaltungsgerichtshof veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017

2017 von deutlicher Anfallssteigerung geprägt

Rund 7.300 neue Rechtssachen - 43 % mehr als im Jahr 2016 (!) - sind im Jahr 2017 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Wegen dieses Anstieges konnte der Verwaltungsgerichtshof erstmals die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren gegenüber dem Vorjahr nicht reduzieren; insgesamt waren am Jahresende 2017 etwa 2.800 Verfahren anhängig. Im Jahr 2017 konnten rund 6.600 Verfahren abgeschlossen werden.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte im Jahr 2017 hingegen auf 4,6 Monate weiter verringert werden.

Ziel der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bezug auf den Verwaltungsgerichtshof war insbesondere eine Entlastung des Höchstgerichtes sowie eine Verfahrensbeschleunigung. Diese Ziele konnten im vierten Jahr nach Inkrafttreten der Reform allerdings nicht mehr in vollem Umfang erreicht werden.

Wesentlich für den Anstieg der neuen Fälle gegenüber dem Vorjahr um 43 % sind die Asylangelegenheiten: Der Anfall in Asylangelegenheiten betrug im Jahr 2014 ca. 1.000 Fälle, 2015 ca. 1.380 Fälle, 2016 ca. 1.580 Fälle und ist 2017 auf ca. 2.300 Fälle angestiegen. Diese Steigerung des Neuanfalles an Asylsachen ist zum einen auf die hohe Zahl von Anträgen auf internationalen Schutz zurückzuführen, die ab 2015 in Österreich gestellt wurden, anderseits auf die personelle Aufstockung sowohl des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wie auch des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Abarbeitung der hohen Zahl von Verfahren durch die unteren Instanzen führt naturgemäß zu einer verstärkten Belastung auch des Verwaltungsgerichtshofes. Neben den Asylangelegenheiten ist es insbesondere im Bereich des Glücksspielrechtes zu einem massiven Anstieg der Geschäftsfälle auf knapp 1.000 Verfahren gekommen.

Der Verwaltungsgerichtshof konnte die Zahl der erledigten Verfahren 2017 auf über 6.600 erhöhen, das ist gegenüber 2016 (5.500) eine Steigerung von 20 %. Dennoch ist es 2017 zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Reform zu einem Anstieg der am Jahresende offenen Verfahren auf ca. 2.800 gekommen. Gleichzeitig ist es jedoch gelungen, die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2017 erledigten Verfahren auf 4,6 Monate zu senken (2014: 10,6 Monate; 2015: 8,9 Monate; 2016: 6,9 Monate).

Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass die Anfallszahlen in Asylsachen für die nächste Zeit auf hohem Niveau verbleiben werden. Gleichzeitig lässt sich absehen, dass die durch die hohen Anfallszahlen des Jahres 2015 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl verursachte Belastung des Verwaltungsgerichtshofes voraussichtlich vorübergehender Natur sein wird, da die Zahl der Verfahren beim Bundesamt mittlerweile wieder zurückgegangen ist.

Die Entwicklung im Bereich des Glücksspielrechtes, das 2017 zu einer hohen Belastung geführt hat, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht abschätzen. Dessen ungeachtet besteht die Gefahr, dass die Zahl der beim Verwaltungsgerichtshof neu anfallenden Geschäftsfälle durch längere Zeit die Zahl der Erledigungen übersteigt, was zu einem Anstieg der Rückstände und der Verfahrensdauer führen wird. Dies betrifft nicht nur Verfahren in Asylangelegenheiten, sondern auch andere Rechtsbereiche, da angesichts der vorhandenen Personalressourcen die Möglichkeiten von Umschichtungen begrenzt sind.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass er seine Aufgaben im Rechtsschutzsystem mit einer ausreichenden Ausstattung auf qualitativ höchstem Niveau und in zügiger Weise erfüllen kann. Die Verantwortung dafür, dass er diesem Anspruch auch weiterhin angesichts steigender Anfallszahlen gerecht werden kann, liegt bei den politischen Entscheidungsträgern, die die dafür erforderliche Ausstattung bereitstellen müssen, damit er seine rechtsstaatliche Aufgabe auch weiterhin in zufriedenstellender Weise erfüllen kann.

Kontakt für Rückfragen: 
Medienstelle des Verwaltungsgerichtshofes
Wolfgang Köller
Telefon: (01) 531 11 - 241
E-Mail: medien@vwgh.gv.at


 Der Verwaltungsgerichtshof ist das österreichische Höchstgericht in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten. Seine Entscheidungen unterliegen keinem weiteren Rechtszug.